Wir lesen: Das StGB, §1 bis §358…

Die Lautsprecher waren eigentlich in letzter Zeit verstummt. Während es in früheren Jahren noch regelmäßig vorkam, dass sowohl morgens als auch nachmittags Informationen und Musik durch die in der Straße installierten Lautsprecher kam, war zeitweise komplett Ruhe. Dann kamen sie wieder, aber nur Nachmittags (was offen gestanden störend genug ist, wenn man sich gerade zum Beispiel auf einen Text konzentrieren will).

Seit dieser Woche sind sie wieder voll da. Nachmittags gibt es die übliche halbe Stunde Informationen und Musik. Heute morgen gab es einen Dauer-Marathon: Drei Stunden Frauenstimme. „Absatz a)… Absatz b)… Absatz c)…“. Die Frau las ausführlich vor, an welche Regeln sich der Hanoier Bürger zu halten hat, welche Paragraphen dafür gelten, und welches Strafmaß auf Nichtbefolgung steht.

Seitdem weiß ich, dass Auf-die-Straße-urinieren mit 3 bis 5 Millionen Dong (umgerechnet bis zu 170 Euro) belegt werden kann. Oder war es das Falschparken? Oder Sport treiben an nicht dafür ausgewiesenen Plätzen? Es waren sehr, sehr viele Paragraphen und sehr, sehr viele Strafen und sehr viele Absätze a) und Absätze c). Ich gebe zu, ich habe nicht alles verstanden, wenn die Lautsprecher zu laut aufgedreht sind, dann scheppern sie immer so.

Drei Stunden Strafgesetzbuch im weiblichen Brüllbefehlston.

Vietnam kann manchmal so überraschend dynamisch, fast schon erschreckend modern und optimistisch zukunftsweisend sein. In solchen Situationen wie heute Morgen ist es dann leider wieder nur einfach erschütternd altbacken. Glaubt auch nur irgend jemand durch eine zwanghafte Dauerbeschallung nahe an der Grenze zum Gehörschaden lasse sich irgend ein einziger Mensch in seinem Verhalten ändern?

(Sport treiben an nicht ausgewiesenen Plätzen ist meiner Beobachtung nach sowieso nicht möglich, weil alle nicht ausgewiesenen Plätze bis auf das kleinste Stück Bürgersteig mit parkenden Motorrollern zugestellt sind.)

2 Responses to Wir lesen: Das StGB, §1 bis §358…

  1. yeuem says:

    Das StGB (Bo Luat hinh su) hat man Dir da nicht vorgelesen
    das war -167/2013/ND-CP- was vorgelesen wurde, wahrscheinlich
    „Vorgeschriebene verwaltungsrechtliche Sanktionen im Bereich der Sicherheit und Ordnung, der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung der sozialen Übel, Brandschutz und Brandbekämpfung, Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt“

    Artikel 7. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der allgemeinen Hygiene
    1. Vorsicht oder eine Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 VND für eine der folgenden Handlungen:
    c) Urinieren, Stuhlgang in der Straße, über die gemeinsamen Wege in öffentlichen Parks und Wohngebieten;
    ————
    ICH STIMME DIR ABER DA VOLL ZU WENN DU SCHREIBST :)
    „Glaubt auch nur irgend jemand durch eine zwanghafte Dauerbeschallung nahe an der Grenze zum Gehörschaden lasse sich irgend ein einziger Mensch in seinem Verhalten ändern?“

  2. ngungon says:

    Herrlich!

    „167/2013/ND-CP; Vorgeschriebene verwaltungsrechtliche Sanktionen im Bereich der Sicherheit und Ordnung, der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung der sozialen Übel, Brandschutz und Brandbekämpfung, Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt“

    … klingt tausend Mal besser und treffender als StGB.

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